Lohngleichheitsanalyse

Am 1. Juli 2020 treten die Änderungen des Gleichstellungsgesetzes (GlG) in Kraft.
Ab diesem Zeitpunkt müssen Betriebe mit mehr als 100 Mitarbeitenden eine
Lohngleichheitsanalyse durchführen.

Mit der Abacus Lohnbuchhaltung, Version 2020 auf SP1 wird eine Exportfunktion für eine Excel-Datenliste für das „Logib“ ausgegeben.
Für die Analyse kann das Tool «Logib», das vom Bund kostenlos zur Verfügung gestellt wird, verwendet werden.