Leitfaden zu Lohndatenänderungen per 1.1.2021

Mit der Volksabstimmung vom 27.09.2020 wurde die Einführung vom Vaterschaftsurlaub angenommen.
Die Entschädigung erfolgt über die EO. Aus diesem Grund steigt der AHV-Abzug um 0.05%.

Die BVG-Eintrittsschwelle wird auf Grund der Erhöhung der AHV-Rente auch angepasst.

Entnehmen Sie unserem Leitfaden zu Lohndatenänderungen wie Sie die Anpassungen vornehmen können.

Das neue Quellensteuergesetz tritt am 1.1.2021 in Kraft. Dieses kann auch Sie, als Arbeitgeber, betreffen.
Unser Quellensteuer-Leitfaden wird Sie unterstützen.