Abacus Information an Kunden mit Version 2017 und älter

In der Schweiz wird nächstes Jahr flächendeckend der neue QR-IBAN-Zahlungscode als Ersatz für den Einzahlungsschein eingeführt. Mit der Version 2017 und älter wird es nicht mehr möglich sein, mit QR-Code versehene Belege, die ab Juli 2020 gedruckt werden können, zu bezahlen. Der neue QR-IBAN kann nicht verarbeitet werden und somit ist ein Zahlen auf ein solches Konto nicht möglich.

Eine weitere Beeinträchtigung Ihrer Version ist, dass die mitgelieferte Java-Version ein abgesichertes Verbinden mit einem modernen Verfahren verunmöglicht. Die alten Verfahren TLS 1.0 und TLS 1.1 werden im Laufe des Jahres 2020 abgeschaltet. Dadurch ist beispielsweise ein Zugriff via Webabos auf Abacus unmöglich. Auch Tools wie AbaCliK funktionieren nicht, da sie sich nicht mehr authentifizieren können.

Zusätzlich gibt es wichtige Änderungen für SuisseID-Benutzer. Der Zugriff mit den verschiedenen SuisseIDs wird dieses Jahr beschränkt. Abacus entwickelt einen Ersatz für diese Variante mit einer einfachen Zwei-Faktor-Authentifizierung; diese Funktion wird aber ebenfalls nur in die Versionen 2018 und neuer integriert werden.

Per 1. Januar 2021 tritt die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens in Kraft. Wenn Sie in der Abacus Lohnbuchhaltung die Quellensteuer automatisch abrechnen, muss per 01.01.2021 eine aktuelle Abacus Version 2019, 2020 oder 2021 installiert sein.

Sollten Sie noch eine Abacus Lohnbuchhaltung auf einer älteren Version betreiben, nehmen Sie doch mit Ihrem Berater oder Projektleiter der fidevision ag Kontakt auf.